Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Folien und Filzwarenfabrik Angelika Lang eK POLY Erzeugnisse:
I. Allgemeines
Erfüllungsort ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen Hergenfeld.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist, soweit unser Kunde ein Handelsgewerbe im
Sinne des § 1 Abs. 2 HGB betreibt, unser Geschäftssitz.
II . Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ab Lieferwerk. Der Rechnungsbetrag ist zu zahlen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bei dem Verkäufer ein, so ist der Verkäufer bere chtigt, die von ihm zu zahlenden Bankzinsen als
Verzugszinsen zu berechnen. Je Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Geht die Zahlung innerhalb der Frist von 30 Tagen nicht ein, hat auch der im Ausland wohnende Käufer die Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der üblichen oder gesetzlichen Kosten eines bei dem Gericht des Wohn oder Geschäftssitzes des Schuldners zugelassenen Anwaltes oder Rechtsvertreters zu zahlen.
III. Eigentumsvorbehalt
Alle von dem Verkäufer gelieferten Gegenstände bleiben bis zu restlosen Abdeckung aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Verbindlichkeiten Eigentum des Verkäufers. Über die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügt werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und auf Verlangen sofort herauszugeben. Forderung aus Verkäufen von Waren, die vor restloser Bezahlung aller Verbindlichkeiten verarbeitet oder unverarbeitet an Dritte veräußert werden, gelten ohne weiteres als an den Verkäufer abgetreten.
IV. Lieferung und Abnahme
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Ware gilt als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sofern nicht der Käufer Reklamationen wegen Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferung dem Verkäufer innerhalb einer Frist von einer Woche, beginnend mit dem Zugang der Lieferung beim Käufer, schriftlich bekanntgegeben hat.
V. Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt keine Garantien, Zusicherungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder sonstige Haftung für den Kaufgegenstand, soweit nicht in im Kaufvertrag ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund ––, wenn der Verkäufer vorsätzlich oder arglistig handelt. Soweit der Käufer Nachbesserung verlangen kann, kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.